
Moderator: Hausgeburtsforum
„Auch wenn es gut ist, dass der Schiedsbeschluss jetzt nach sieben Wochen endlich schriftlich vorliegt und so mehr Klarheit über die einzelnen Bestandteile des Vertrages besteht, sind die Vorgaben des Vertrags – in den Teilen, die die Schiedsstelle festgelegt hat –– eine Zumutung für Hebammen und Mütter. Wir werden deshalb die uns jetzt gegebene Frist von einem Monat nutzen, um einen Widerspruch gegen den Schiedsstellenentscheid vorzubereiten.“
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